Die GRÜNE JUGEND Bremen begreift sich als inklusiver Verband, für uns heißt das auch: Ableistische Strukturen aufbrechen, Zeit für echte Inklusion!
Dafür setzen wir uns für mehr Barrierefreiheit ein. Barrierefreiheit heißt für uns, dass alle Menschen und hier konkret Menschen mit Behinderung, chronischen und / oder psychischen Erkrankungen und neurodivergente Personen an unserer Verbandsarbeit teilhaben können, für Posten kandidieren und Veränderungen mitgestalten.
Die GRÜNE JUGEND Bremen beschließt folgende Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit umzusetzen:
Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen:
- Soll auf ausreichend Pausenplanung geachtet werden. Ein möglicher Richtwert wäre eine kurze Pause von 5 Minuten nach 60 Minuten einzulegen, dies gilt für Präsenz-, Hybrid- und Online-Veranstaltungen.
- Soll, wenn vorhanden, am Anfang der Veranstaltung auf einen Ruheraum hingewiesen werden. Es wird ganz klar gemacht, dass es in Ordnung ist, den Veranstaltungsraum zu verlassen. Das hilft zum Beispiel Menschen mit Restless Leg Syndrom und neurodivergenten Menschen.
- Sollen Referierende über Barrierefreiheit informiert werden. Damit können sie sich auch entsprechend vorbereiten und ihre Workshops und Beiträge möglichst barrierearm gestalten. Zum Beispiel können Präsentationen und Materialien im Voraus den Teilnehmenden zugesendet werden. So können Teilnehmende auch Bildbeschreibungen für relevante Grafiken erhalten.
- Werden bei vorab gefilmten Grußwörtern und Videos Untertitel eingeblendet.
- Wird zum Beispiel durch das Präsidium auf einen möglichst ruhigen Hintergrund mit wenig Nebengeräuschen geachtet. Dies ist für Menschen mit Hörbehinderungen und auch bei chronischen Kopfschmerzen förderlich.
- Werden Zeitgrenzen wie „Veranstaltung endet spätestens…“ gesetzt und auch möglichst eingehalten. Dies ist besonders für neurodivergente Personen und Personen mit Assistenz relevant.
- Sollen visuell dargebotene Informationen wie zum Beispiel Präsentationen und Anträge im Vorhinein möglichst zur Verfügung stehen. Falls dies nicht möglich ist, müssen relevante Details akustisch dargeboten werden. Das ist wichtig für zum Beispiel sehbehinderte Menschen.
- Soll eine Dolmetschung für Gebärdensprache oder Schriftdolmetschung per Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Diese soll ab der Einladung angefragt werden können. Mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung muss die Anfrage eingegangen sein.
- Wird auf Rückzugsorte geachtet. Hiervon profitieren zum Beispiel neurodivergente und / oder psychisch kranke Personen.
- Wird, falls eine Übernachtung vorgesehen ist, im Vorhinein abgefragt, welche Schlafmöglichkeiten benötigt werden.
- Muss der Zugang zum Mikrofon barrierearm sein.
- Soll es für Menschen mit Behinderung möglich sein, zusätzliche Redezeit zu beantragen. Dies kann vorab geschehen oder beim Präsidium gestellt werden. Das wird in der Zeitplanung beachtet. Dies ist zum Beispiel wichtig für Menschen mit Sprachstörungen.
- Wird bei der Verpflegung auf Beschilderung geachtet, zum Beispiel für Allergene im Essen, wo es durch die GJ Bremen möglich ist.
- Gibt es eine Ansprechperson für Barrierefreiheit im Vorbereitungs- und Planungsteam.
Auf Social Media:
- Soll einfache Sprache verwendet werden.
- Sollen Abkürzungen vermieden und bei Verwendung erklärt oder auf ein Glossar verwiesen werden.
- Soll Dauer-Großschreibung oder -Fettschreibung verzichtet werden. Das schafft Barrieren ab für Menschen, die Screenreader nutzen.
- Wird eine serifenlose, klare Schrift gewählt.
- Wird auf hinreichende Kontraste, Schriftgrößen und Farbwahl geachtet, weil zum Beispiel Rot und Grün eine Barriere für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche sein können.
- Werden sämtliche Bilder auf allen Plattformen, darunter Instagram, Telegram, Signal, und in Mails mit Bildbeschreibungen versehen, die alle relevanten Informationen enthalten.
- Werden Videos mit Bildunterschriften versehen.
- Sollen Ironie durch /Ironie und Redewendungen durch /rw markiert werden.
- Werden Triggerwarnungen und Inhaltshinweise gesetzt.
Triggerwarnungen werden durch TW gekennzeichnet und bei konkreter Darstellung und Beschreibung von möglicherweise retraumatisierenden Ereignissen verwendet, wie zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Rassismus und Ableismus. Inhaltshinweise werden bei Nennung von möglicherweise sensiblen Inhalten genannt. In Abgrenzung zu Triggerwarnungen geht es in dem behandelten Inhalt allgemein um sensible Inhalte. Die Unterscheidung ist hier relevant, weil Triggerwarnungen nicht falsch verwendet werden dürfen. Sonst können Betroffene sich nicht auf Triggerwarnungen verlassen. Zwar sind Triggerwarnungen oft unvollständig, aber sie sind zumindest eine Unterstützung.
