Erfolgt mündlich
| Antragsteller*in: | Feminismusteam |
|---|---|
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 24.10.2025, 16:57 |
| Antragsteller*in: | Feminismusteam |
|---|---|
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 24.10.2025, 16:57 |
Stand: 04.05.2025
Präambel
In der GRÜNEN JUGEND Bremen treffen sich junge Menschen, um sich mit unseren
basisdemokratischen, ökologischen, gewaltfreien, queerfeministischen,
hierarchie- kritischen, emanzipatorischen und sozialen Grundgedanken für die
Gesellschaft einzusetzen. Wir erstreben die politische Bildung Jugendlicher zu
verantwortlich denkenden und handelnden Menschen, wobei wir jede Art
totalitärer, diktatorischer, rassistischer, sexistischer und sonstiger menschen-
verachtender Herrschaft ablehnen. Indem wir die Kernfragen der Politik aus
jugendlicher Sicht erfassen und Lösungsvorschläge entwickeln, sind wir wichtige
Impulsgeber*innen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gesellschaft. Wir gestalten
unser Umfeld und tragen dazu bei, dass die Politikverdrossenheit durch
Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und Schaffung eines lebenswerteren
Umfelds ersetzt wird. Die GRÜNE JUGEND Bremen arbeitet mit anderen, uns in den
Grundgedanken nahestehenden Organisationen zusammen, um für ein sozial
gerechteres, ökologischeres, gewaltfreieres, friedlicheres und
gleichberechtigteres Zusammenleben aller Menschen einzutreten. Durch die
programmatische Unabhängigkeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht der Verband auch
für die Mitarbeit jener offen, die nicht an der Arbeit in der Partei
interessiert sind oder dieser Kritisch gegenüberstehen.
1. Abschnitt: Allgemeines (§§ 1 – 5)
2. Abschnitt: Mitgliedschaft (§§ 6 – 8)
3. Abschnitt: Landesmitgliederversammlung (LMV) (§§ 9 - 11)
Die LMV tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen. Sie wird vom LaVo per E-
Mail
über die Mailinglisteinfo@bremen.gruene-jugend.de mit einer Frist von mindestens
einer Woche einberufen. Ein Vorschlag zur Tagesordnung ist Teil der Einladung.
Auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 % der Mitglieder wird der
Landesvorstand dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine LMV
einzuberufen.
4. Abschnitt: Landesvorstand (Lavo) (§§ 12 – 13)
Mindestens eine Person soll aus dem Kreisverband Bremerhaven kommen. Der LaVo
muss zu mindestens 50% aus nicht cis männlichen Personen bestehen. Eine Ausnahme
ist durch das Gender-Forum möglich [§15 (4)]
5. Abschnitt Teams (§§ 14 - 16)
6. Abschnitt: Gender-Quote und Gender-Forum (§§ 17 – 18)
7. Abschnitt: Awareness (§19)
8. Abschnitt: Inklusion (§20)
Bei unserer Verbandsarbeit orientieren wir uns an unserem Inklusionsleitfaden.
9. Abschnitt:Schlussbestimmungen(§21)
Die Neufassung der Satzung tritt nach Beschluss durch die LMV der GRÜNEN JUGEND
Bremen im Januar 2010 in Kraft. Sollten Teile der Satzung unklar oder nicht
ausreichend sein, gilt die Satzung des Bundesverbands der GRÜNEN JUGEND.
Beschlüsse der LMV können auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds mit
einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
Zu Beginn der LMV wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren
Verlauf mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Erfolgt mündlich