Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2024 | Grüne Jugend Bremen |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.08.2024, 13:00 |
Satzung der Grünen Jugend Bremen
Satzungstext
In der GRÜNEN JUGEND Bremen treffen sich junge Menschen, um sich mit unseren
basisdemokratischen, ökologischen, gewaltfreien, queerfeministischen,
hierarchiekritischen, emanzipatorischen und sozialen Grundgedanken für die
Gesellschaft einzusetzen. Wir erstreben die politische Bildung Jugendlicher zu
verantwortlich denkenden und handelnden Menschen, wobei wir jede Art
totalitärer, diktatorischer, rassistischer, sexistischer und sonstiger menschen-
verachtender Herrschaft ablehnen.
Indem wir die Kernfragen der Politik aus jugendlicher Sicht erfassen und
Lösungsvorschläge entwickeln, sind wir wichtige Impulsgeber*innen für BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und die Gesellschaft. Wir gestalten unser Umfeld und tragen dazu
bei, dass die Politikverdrossenheit durch Verantwortungsbewusstsein, Kreativität
und Schaffung eines lebenswerteren Umfelds ersetzt wird. Die GRÜNE JUGEND Bremen
arbeitet mit anderen, uns in den Grundgedanken nahestehenden Organisa-tionen
zusammen, um für ein sozial gerechteres, ökologischeres, gewaltfreieres,
friedlicheres und gleichberechtigteres Zusammenleben aller Menschen einzu-
treten. Durch die programmatische Unabhängigkeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht
der Verband auch für die Mitarbeit jener offen, die nicht an der Arbeit in der
Partei interessiert sind oder dieser Kritisch gegenüberstehen.
Für Teile des Landes Bremen können sich Kreisverbände bilden. Die
Kreisverbände haben Programm-, Personal-, Finanz- und Satzungs-autonomie.
Über die Anerkennung von Kreisverbänden entscheidet die Landesmitglieder-
versammlung mit satzungsändernder Mehrheit. Der Landesvorstand kann
Kreisverbände bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung vorläufig
anerkennen.
Die Mitglieder der GJHB zahlen einen Jahresbeitrag. Näheres regelt die
Finanzordnung des GRÜNE JUGEND Bundesverbands, über die Höhe entscheidet
die Mitgliederversammlung des GRÜNE JUGEND Bundes-verbands. Bei
Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist
der Mitgliedsbeitrag der GJHB im Beitrag an die Partei enthalten.
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bremen, die ein Mandat in der Bremischen
Bürgerschaft ausüben, leisten neben ihren satzungsgemäßen Beiträgen nach
Abs. 3 einen Mandatsträger*innenbeitrag an den Landesverband Bremen.
Personen, die mit einem Votum der GRÜNEN JUGEND Bremen in die Bremische
Bürgerschaft gewählt worden sind, aber kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND
Bremen sind, sind dazu angehalten der GRÜNEN JUGEND Bremen einen
Mandatsträger*innenbeitrag zu leisten. Die Höhe des
Mandatsträger*innenbeitrags beträgt 1 % der Brutto-Diät.
Der Verband ist für alle Menschen offen, eine gleichzeitige Mitglied-
schaft in anderen politischen Organisationen ist zulässig, sofern es sich
nicht um eine zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Partei handelt. Die
Mitgliedschaft in einer Partei oder einer parteipolitisch gebundenen
Organisation ist beim Eintritt in die GRÜNE JUGEND anzugeben oder beim
Eintritt in eine Partei oder parteipolitisch gebundene Organisation
nachzumelden. Eine Mitgliedschaft in der GJHB und in einer ihren
Grundsätzen widersprechenden Organisation schließen sich aus.
Eine Zurückweisung durch den LaVo ist dem*der Bewerber*in gegenüber
schriftlich zu begründen. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrags
kann der*die Bewerber*in bei der LMV Einspruch erheben, die mit einfacher
Mehrheit entscheidet. Gegen die Entscheidung bei der LMV kann beim
Bundesschiedsgericht Einspruch eingelegt werden, das in Fragen der
Mitgliedschaft letzte Berufungsinstanz ist.
Fördermitglied der GJHB kann jede natürliche oder juristische Person
werden, die sich für die Zwecke der GJHB einsetzen und sie durch ihre
Mitgliedschaft finanziell unterstützen will. Fördermitglieder sind nicht
stimmberechtigte Mitglieder, die einen jährlichen Mindestbetrag zahlen,
der von der LMV festgelegt wird. Die Fördermitgliedschaft wird durch eine
schriftliche Beitrittserklärung angezeigt. Die Aufnahme erfolgt nach dem
gleichen Verfahren wie bei ordentlichen Mitgliedern.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann bei Verstößen gegen die Satzung mit
nachhaltiger Schädigung des Verbandes und anderem verbands-schädlichen
Verhalten von der LMV mit Zweidrittelmehrheit der an-wesenden Mitglieder
beschlossen werden. Den Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann jedes
Mitglied stellen. Vor Einleitung des Ausschlussverfahrens ist dem Mitglied
durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen, dass der Ausschluss
beabsichtigt ist. Gegen einen Ausschluss kann das betroffene Mitglied
Einspruch beim Bundes-schiedsgericht einlegen, auf Antrag kann die
Bundesmitglieder-versammlung die Entscheidung mit absoluter Mehrheit
aufheben.
Die LMV wählt:
zwei Personen als Präsidium zur Leitung der LMV, davon wenigstens
eine nicht cis männliche Person, sowie eine*n Protokollant*indie Mitglieder des Landesvorstands unter Einhaltung der Gender-Quote
[§15 (4)]zwei Rechnungsprüfer*innen, davon wenigstens eine nicht cis
männliche Persondie Delegierten der GJHB zu Gremien außerhalb der GJHB unter
Einhaltung der Gender-Quote (z.B. zwei Delegierte für das
Koordinierungsgremium von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen, eine*n
Basisdelegierte*n zum Bundesfinanzausschuss, quotiert zum*zur
Landesschatzmeister*in)
Die LMV tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen. Sie wird vom LaVo per EMail
über die Mailinglisteinfo@bremen.gruene-
jugend.demiteinerFristvonmindestenseinerWocheeinberufen.
EinVorschlagzurTagesordnungistTeilderEinladung.AufschriftlichenAntragvonmindeste-
ns5 % der Mitglieder wird der Landesvorstand dazu verpflichtet, innerhalb von
zwei Wochen eine LMV einzuberufen.
Satzungsänderungsanträge müssen ausformuliert bis spätestens drei Tage vor
der LMV über die Liste gesendet werden. Inhaltliche Anträge können bis zum
Beginn des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf einer LMV eingereicht
werden. Änderungen der Satzung werden mit einer Zweidrittelmehrheit von
der LMV beschlossen.
Es sind Protokolle über die LMVen anzufertigen, die von den
Präsidiumsmitgliedern und der*dem Protokollant*in unterzeichnet werden und
den Mitgliedern über die Listeinfo@bremen.gruene-jugend.de binnen zehn
Tage nach der LMV zugänglich gemacht werden. Eine endgültige Bestätigung
folgt auf der nächsten LMV.
Der Landesvorstand arbeitet organisatorisch und politisch zu den Themen
der GRÜNEN JUGEND Bremen und fasst notwendige Beschlüsse zwischen den
Landesmitgliederversammlungen. In diesen Beschlüssen und in seiner Arbeit
ist er an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung als höchstes
beschlussfassendes Gremium der Basis gebunden. Außerdem plant der
Landesvorstand in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen die wöchentlichen
Treffen.
Die Mitglieder des LaVos dürfen keine Ämter im Bundesvorstand der GRÜNEN
JUGEND, in einem LaVo oder im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
sowie im Vorstand einer anderen Parteijugend-organisation oder einer
Partei nahestehenden Organisation bekleiden. Sie dürfen weiterhin nicht
Mandatsträger*innen in einem Landesparlament, im Bundestag oder im
Europaparlament sein.
Über die Sitzungen des LaVos sind Protokolle anzufertigen, die den
Mitgliedern über die Listeinfo@bremen.gruene-jugend.de zeitnah zugänglich
gemacht werden. Die Protokolle sind darüber hinaus zu archivieren und auf
Anfrage einzelnen Mitgliedern der GJHB zugänglich zu machen.
Stellen die nicht cis männliche Personen in einer Landesvorstands-sitzung
eine Minderheit dar, können sie im Falle eines Beschlusses einstimmig ein
aufschiebendes Veto einlegen, das in der nächsten Landesvorstandssitzung,
bei der eine Gender-quotierte Besetzung (mindestens 50 % nicht cis
männliche Personen unter den anwesenden LaVo-Mitgliedern) vorliegt, erneut
behandelt wird.
Ist die*der Genderbeauftragte cis männlich, benennt der LaVo eine nicht
cis
männliche Awareness-Person. Ist die*der Genderbeauftragte nicht cis
männlich, hat sie*er diese Funktion inne. Die Awareness-Person kann bei
Vorfällen von Diskriminierung und übergriffigem Verhalten kontaktiert
werden und kümmert sich um die Bedürfnisse der betroffenen Person.
Der Rücktritt aus dem LaVo muss schriftlich gegenüber dem LaVo und der
Liste info@bremen.gruene-jugend.de erklärt werden.
Die Arbeitsgruppen sind landesweite Arbeitsgemeinschaften der GRÜNEN
JUGEND Bremen, die zu spezifischen Themen arbeiten. Sie planen und
organisieren gemeinsam mit dem Landesvorstand die Bildungsarbeit der
GRÜNEN JUGEND Bremen. Sie unterstützen die Gremien der GRÜNEN JUGEND
Bremen bei der inhaltlichen Arbeit, sowie in Absprache mit LaVo und LMV
die Aktionsplanung.
In Absprache mit dem LaVo können sich mehrere Mitglieder zu einer
Arbeitsgruppe zusammenschließen. Sie stellen sich und ihre Arbeit auf der
nächsten LMV nach Gründung den übrigen Mitgliedern vor. Über die Gründung
einer Arbeitsgruppe ist über den Verteiler info@bremen.gruene-jugend.de zu
informieren.
Die Redelisten der GJHB sind geschlechtergerecht zu führen, dass
mindestens 50 der Redner*innen durch nicht cis männliche Personen
repräsentiert werden. Auf Beschluss des Gender-Forums kann diese Regelung
zugunsten einer Quote aufgehoben werden. Auf Antrag von mindestens einer
anwesenden Person kann die Diskussion nach dem letzten Beitrag der Gender-
Redeliste nur durch ein Gender-Votum weitergeführt werden. Die
Diskussionsleitung und Führung der Redeliste ist mindestens zur Hälfte von
nicht cis männliche Personen zu über-nehmen.
Für den Fall, dass es bei der Wahl zum LaVo nicht ausreichend nicht cis
männliche Personen kandidieren, kann das Gender-Forum mit einer
Zweidrittelmehrheit entscheiden, dass die Quotierung für die
Beisitzer*innenplätze aufgehoben wird. Entscheidet das Gender-Forum gegen
die Aufhebung der Quotierung, bleiben diese Plätze unbesetzt.
Gibt es für ein Amt nur ein*e Bewerber*in, so ist mit “Ja” (oder durch den
Namen), “Nein” oder “Enthaltung” zu dieser Person abzustimmen. Die Person
ist gewählt, wenn im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen auf “Ja” entfällt oder im zweiten Wahlgang mehr Ja- als
Neinstimmen abgegeben werden.
Anträge zur Geschäftsordnung können u.a. sein:
Antrag auf Schließen der Redeliste
Antrag auf sofortiges Ende der Debatte
Antrag auf weitere Pro-und Contra-Reden in einer Debatte
Antrag auf sofortige Abstimmung
Antrag zum Abstimmungsverfahren
Antrag auf Vertagung
Antrag auf Redezeitbegrenzung
Antrag auf nach Geschlechtern quotierte Redeliste
Antrag auf Auszeit
Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung
Antrag auf ein Gender-Forum
Antrag auf Nichtbefassung eines Antrags
Antrag auf Feststellung der Beschluss(un)fähigkeit
Die*der Antragssteller*in begründet ihren*seinen Antrag in einem
Redebeitrag von maximal zwei Minuten. Daraufhin wird eine ebensolange
Gegenrede zugelassen, eine formale Gegenrede ist möglich. Danach wird über
den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur
Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.