Das (anonymisierte) Protokollieren einzelner Fälle ist Pflicht für ein Awarenessteam, falls der Fall im Nachhinein noch weiter besprochen werden sollte, an externe Beratungs- oder Unterstützungsangebote geht oder in manchen Fällen auch die Polizei eingeschaltet wird.
Ausschlüsse von Veranstaltungen können nur von Personen durchgeführt werden, die das Hausrecht haben. Das ist in diesem Fall das Orga-Team, nicht die AWG. Außerdem ist die AWG zur Unterstützung von Betroffenen da und sollte stets ansprechbar für alle Anwesenden sein. Deshalb ergreift die AWG keine Maßnahmen, sondern leitet diese nur in Einverständnis mit der betroffenen Person an das Orga-Team weiter.
Die Awarenesspersonen und betroffenen Personen können sich für Unterstützung auch an die Ombudsstelle der GRÜNEN JUGEND wenden. Diese ist unter ombudsstelle@gruene-jugend.de erreichbar.
Änderungsantrag wird gemeinsam mit Annika Randzio gestellt
