| Veranstaltung: | 3. Landesmitgliederversammlung 2026 | Grüne Jugend Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bremen, dort beschlossen am 14.10.2026 (Grüne Jugend Bremen) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.10.2026, 21:27 |
A12: Awarenessleitfaden der GRÜNEN JUGEND Bremen
Antragstext
Einleitung
Der Begriff "to be aware” steht für "sich bewusst sein, sich informieren, für
bestimmte Problematiken sensibilisiert sein”. Awareness umfasst die gemeinsame
Verantwortung füreinander, die Sensibilisierung für persönliche Grenzen sowie
die Unterstützung von Betroffenen. Sie schließt auch das Erkennen und Bekämpfen
struktureller Ungleichheiten ein.
Wir als GRÜNE JUGEND Bremen haben uns zum Ziel gesetzt, in unserem Verband
Awarenessstrukturen zu schaffen, mit denen wir aktiv Diskriminierung,
Übergriffen und Machtmissbrauch entgegenwirken, unserem Awarenessteam klare
Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen und bei den Mitgliedern des
Landesverbandes ein Bewusstsein für ihr Handeln schaffen.
Abkürzungen
GJ GRÜNE JUGEND
LMV Landesmitgliederversammlung
1. Zielsetzung
Ziel unserer Awarenessarbeit ist der Einsatz gegen Sexismus, Rassismus,
Ableismus, Queer- und Trans*feindlichkeit, Antisemitimus, Antiziganismus, Islam-
und Muslimfeindlichkeit und andere Diskriminierungsformen. Unser Awarenessteam
ist für Fälle von Diskriminierung, Übergriffen und Machtmissbrauch ansprechbar,
steht Betroffenen unterstützend zur Seite und ergreift für sie Partei. Für die
Arbeit des Awarenessteams stellt die GRÜNE JUGEND Bremen Mittel aus dem Haushalt
bereit.
2. Aufgaben des Awarenessteams
Die Aufgaben des Awarenessteams umfassen:
Anwesenheit auf möglichst allen Veranstaltungen der GJ Bremen, mindestens
aber auf der LMV und auf Workshop-Wochenenden
Sichtbarkeit und Ansprechbarkeit auf Veranstaltungen der GJ Bremen und in
ihrem Nachgang für Menschen, die Redebedarf haben oder sich in Konflikten
unwohl oder diskriminiert fühlen.
Auf größeren Veranstaltungen der GJ Bremen (zum Beispiel LMV und Workshop-
Wochenende) einen Rückzugsort schaffen
Auf Veranstaltungen intervenieren, wenn die Diskussionskultur missachtet
wird oder persönliche Grenzen überschritten werden
Betroffene Personen bei Bedarf zu weiteren Unterstützungsangeboten
weiterleiten und/oder begleiten
Ansprechbarkeit auch nach Veranstaltungen
Mitgestaltung der Aufklärungsarbeit im Verband gemeinsam mit dem
Landesvorstand und den anderen Teams der GJ Bremen. Die Expertise des
Awarenessteams ist von den anderen Teams, Gremien und dem Landesvorstand
zu berücksichtigen, besonders bei der Planung von Veranstaltungen.
Gemeinsame Erarbeitung und Weiterentwicklung von Konzepten für die
Awarenessarbeit
3. Zusammensetzung des Awarenessteams
3.1 Teammitglieder
Gemäß der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bremen besteht das Awarenessteam aus zwei
gewählten Teammitgliedern und der*dem Koordinator*in für Geschlechterstrategie.
Zusätzlich hat das Team Anspruch auf mitarbeitende Personen aus dem
Landesvorstand der GJ Bremen. Das Team behält sich vor, per Mehrheitsbeschluss
Menschen aus dem Team auszuschließen, die den verantwortungsvollen Aufgaben
nicht gerecht werden.
3.2 Sitzungen
Sitzungen des Awarenessteams werden einberufen zur Vor- und bei Bedarf zur
Nachbereitung einer LMV oder eines Workshop-Wochenendes, zur Besprechung akuter
Awarenessfälle und auf Wunsch der Teammitglieder. Wie alle Teamsitzungen der GJ
Bremen sind auch Sitzungen des Awarenessteams mitgliederöffentlich und den
Mitgliedern vorab anzukündigen. Im Fall der Besprechung persönlicher Daten und
zum Schutz von beteiligten Personen in Awarenessfällen sind die Sitzungen intern
unter Ausschluss nicht im Team mitarbeitender Personen abzuhalten. Abstimmungen
des Awarenessteams laufen basisdemokratisch ab und Beschlüsse benötigen eine
einfache Mehrheit. Stimmberechtigt sind gewählte Teammitglieder und
mitarbeitende Mitglieder des Landesvorstands. Über die Sitzungen des
Awarenessteams ist unter Wahrung der Anonymität von Betroffenen und
Hilfesuchenden Protokoll zu führen.
4. Schulungen
Es ist vorgesehen, dass mindestens ein gewähltes Teammitglied an einer
Awarenessschulung teilgenommen hat. Außerdem ist vorgesehen, dass im
Landesverband Bremen wenigstens einmal im Jahr eine Awarenessschulung angeboten
wird oder den Awarenesspersonen zumindest ermöglicht wird, an einer solchen
Schulung teilzunehmen.
Bereits geschulte Teammitglieder geben ihr Wissen innerhalb von drei Monaten
nach der Wahl des Teams in Form eines Skillsharings an noch nicht geschulte
Teammitglieder weiter.
Zu Schulungsthemen können unter anderem gehören: Physische Gewalt, sexualisierte
Gewalt, psychische Gewalt, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und
Muslimfeindlichkeit, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus und weitere Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Deeskalationsarbeit,
gewaltfreie Kommunikation und Jugendschutz.
5. Gemeinsames Verständnis
Das Awarenessteam und seine Mitglieder verpflichten sich – außer bei expliziter
Absprache mit den betroffenen Personen im Awarenessfall – zu uneingeschränkter
Vertraulichkeit in sämtlichen Belangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an sie
herangetragen werden. Eine entsprechende Erklärung hierzu ist von allen
Mitgliedern des Awarenessteams zu unterschreiben. Ein Verstoß hiergegen wird mit
dem Ausschluss aus dem Team geahndet, bei besonderer Schwere können darüber
hinaus das Bundesschiedsgericht oder die Ombudsstelle der GÜNEN JUGEND angerufen
werden.
6. Phasen von Awarenessarbeit
6.1 Ansprechbarkeit
Anwesende Awarenesspersonen sind auf Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bremen
erkennbar, indem sie zu Beginn der Veranstaltung benannt werden und auf größeren
Veranstaltungen ein Erkennungszeichen tragen.
Außerdem ist das Team über eine an die Verbandsmitglieder kommunizierte E-
Mailadresse erreichbar. Diese wird an die gewählten Teammitglieder
weitergeleitet.
6.2 Unterstützung im Awarenessfall
Sehen die anwesenden Awarenesspersonen Handlungsbedarf oder wird ein Anliegen an
sie herangetragen, handeln sie im eigenen Ermessen und der Situation angebracht.
Je nach Vorfall können zu den Handlungsmöglichkeiten unter anderem zählen: Das
moderierte Gespräch mit den beteiligten Personen, die schriftliche Dokumentation
eines Vorfalls nach Einverständnis der betroffenen Person, das Hinzuziehen
weiterer unterstützender Personen, den betroffenen Personen weitere
Unterstützungsangebote empfehlen, eine Pause auf der Veranstaltung einräumen,
mit dem Landesvorstand über das weitere Vorgehen beraten und in schweren Fällen
auch über den Ausschluss einer Person von der Veranstaltung entscheiden.
6.3 Nachbereitung und Schutz der Awarenesspersonen
Awarenessfälle sollten im Awarenessteam nachbesprochen werden, um offene Fragen
zu klären, das weitere Handeln zu planen, sich gegenseitig Feedback zu geben und
unsere Awarenessstrukturen zu verbessern. Außerdem soll den Teammitgliedern
ermöglicht werden, ihre persönlichen Gedanken und Belastungen bezogen auf die
Awarenessarbeit in einem geschützten Rahmen zu äußern. Awarenessarbeit darf
nicht zu Überlastung führen.
Es soll nicht allein Aufgabe der Awarenesspersonen sein, sich um schwerwiegende
Awarenessfälle zu kümmern. Awarenesspersonen haben den Anspruch auf unter
anderem Unterstützung aus dem Landesvorstand, anderen Awarenessteams der GRÜNEN
JUGEND und externe Moderationen.
Awarenesspersonen sollten die Grenzen ihres eigenen Handelns kennen und
betroffene Personen im Zweifel an professionelle Beratungsstellen oder GJ-
interne Instanzen wie die Ombudsstelle weiterleiten.
Begründung
Erfolgt mündlich.
