Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2025 | Grüne Jugend Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bremen (dort beschlossen am: 29.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A9: Inklusionsleitfaden
Antragstext
Die GRÜNE JUGEND Bremen begreift sich als inklusiver Verband, für uns heißt das
auch: Ableistische Strukturen aufbrechen, Zeit für echte Inklusion!
Dafür setzen wir uns für mehr Barrierefreiheit ein. Barrierefreiheit heißt für
uns, dass alle
Menschen bzw. hier konkret Menschen mit Behinderung, chronischen und/oder
psychischen Erkrankungen und neurodivergente Personen an unserer Verbandsarbeit
teilhaben können, für Posten kandidieren und Veränderungen mitgestalten.
Die GRÜNE JUGEND Bremen beschließt folgende Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit
umzusetzen:
Planung und Durchführung von Veranstaltung:
- auf ausreichend Pausenplanung achten (ein möglicher Richtwert wäre eine
kurze Pause (ca. 5 min.) nach 60 min einzulegen, dies gilt für Präsenz,
hybrid und online Veranstaltung
- soll, wenn vorhanden, am Anfang der Veranstaltung auf einen Ruheraum
hingewiesen werden. Es wird ganz klar gemacht, dass es in Ordnung ist, den
Veranstaltungsraum zu verlassen; das hilft Menschen mit Restless Leg
Syndrom, neurodivergenten Menschen, usw.
- Referierende werden über Barrierefreiheit informiert werden. Damit können
sie sich auch entsprechend vorbereiten und ihre Workshops und Beiträge
möglichst barrierearm gestalten; z.B. können Präsentationen und
Materialien im Voraus an die Teilnehmenden zugesendet werden. So können
Teilnehmende auch Bildbeschreibungen für relevante Grafiken erhalten
- werden bei vorab gefilmten Grußwörtern und Videos Untertitel eingeblendet
- wird (z.B. durch das Präsidium) auf einen möglichst ruhigen Hintergrund
mit wenig Nebengeräuschen geachtet; dies ist für Menschen mit
Hörbehinderungen und auch bei chronischen Kopfschmerzen förderlich
- werden Zeitgrenzen gesetzt („Veranstaltung endet spätestens…“) und auch
möglichst eingehalten; dies ist besonders für neurodivergente Personen und
Personen mit Assistenz relevant
- sollen visuell dargebotene Informationen (Präsentationen, Anträge, usw.)
im Vorhinein möglichst zur Verfügung stehen. Falls dies nicht möglich ist,
müssen relevante Details akustisch dargeboten werden; das ist wichtig für
z.B. sehbehinderte Menschen
- soll eine Dolmetschung für Gebärdensprache oder Schriftdolmetschung per
Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Diese soll ab der Einladung
angefragt werden können. Mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung muss die
Anfrage eingegangen sein
- wird auf Rückzugsorte geachtet. Hiervon profitieren z.B. neurodivergente
und / oder psychisch kranke Personen
- falls eine Übernachtung vorgesehen ist wird im Vorhinein abgefragt, welche
Schlafmöglichkeiten benötigt werden.
- muss der Zugang zum Mikrofon barrierearm sein,
- soll es möglich sein, zusätzliche Redezeit zu beantragen als Mensch mit
Behinderung. Dies kann vorab geschehen oder beim Präsidium gestellt
werden. Das wird in der Zeitplanung beachtet; dies ist z.B. wichtig für
Menschen mit Sprachstörungen, usw.
- wird bei der Verpflegung auf Beschilderung geachtet z.B. für Allergene im
Essen, wo es durch die GJ Bremen möglich ist
- gibt es eine*n Ansprechpartner*in für Barrierefreiheit im Vorbereitungs-
und Planungsteam
Social Media
- einfache Sprache verwenden
- Abkürzungen vermeiden und bei Verwendung erklären bzw. auf ein Glossar
verweisen
- auf Dauer-Großschreibung oder -Fettschreibung verzichten; das schafft
Barrieren ab für Menschen, die Screenreader nutzen
- es wird eine serifenlose, klare Schrift gewählt
- außerdem wird auf hinreichende Kontraste, Schriftgrößen und Farbwahl
geachtet (z.B. Rot und Grün können eine Barriere für Menschen mit Rot-Grün
Schwäche sein).
- sämtliche Bilder auf allen Plattformen (Instagram, Telegram, Signal, usw.)
und in Mails mit Bildbeschreibungen versehen werden, die alle relevanten
Informationen enthalten
- Videos Bildunterschriften enthalten
- Ironie soll durch /Ironie und Redewendungen durch /rw markiert werden
- Triggerwarnungen und Inhaltshinweise gesetzt werden
Triggerwarnungen werden durch TW gekennzeichnet und bei konkreter Darstellung
und
Beschreibung von möglicherweise retraumatisierenden Ereignissen verwendet, wie
z.B.
Sexualisierte Gewalt, Rassismus, Ableismus usw. Inhaltshinweise werden bei
Nennung von möglicherweise sensiblen Inhalten genannt. In Abgrenzung zu
Triggerwarnungen geht es in dem behandelten Inhalt allgemein um sensible
Inhalte. Die Unterscheidung ist hier relevant, weil Triggerwarnungen nicht
falsch verwendet werden dürfen. Sonst können Betroffene sich nicht auf
Triggerwarnungen verlassen. Zwar sind Triggerwarnungen oft unvollständig, aber
sie sind zumindest eine Unterstützung.