| Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2026 | Grüne Jugend Bremen |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 10.10.2025, 10:04 |
Inklusionsleitfaden der GRÜNEN JUGEND Bremen
Satzungstext
Die GRÜNE JUGEND Bremen begreift sich als inklusiver Verband, für uns heißt das
auch: Ableistische Strukturen aufbrechen, Zeit für echte Inklusion!
Dafür setzen wir uns für mehr Barrierefreiheit ein. Barrierefreiheit heißt für
uns, dass alle Menschen und hier konkret Menschen mit Behinderung, chronischen
und / oder psychischen Erkrankungen und neurodivergente Personen an unserer
Verbandsarbeit teilhaben können, für Posten kandidieren und Veränderungen
mitgestalten.
Die GRÜNE JUGEND Bremen beschließt folgende Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit
umzusetzen:
Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen:
- Soll auf ausreichend Pausenplanung geachtet werden. Ein möglicher
Richtwert wäre eine kurze Pause von 5 Minuten nach 60 Minuten einzulegen,
dies gilt für Präsenz-, Hybrid- und Online-Veranstaltungen.
- Soll, wenn vorhanden, am Anfang der Veranstaltung auf einen Ruheraum
hingewiesen werden. Es wird ganz klar gemacht, dass es in Ordnung ist, den
Veranstaltungsraum zu verlassen. Das hilft zum Beispiel Menschen mit
Restless Leg Syndrom und neurodivergenten Menschen.
- Sollen Referierende über Barrierefreiheit informiert werden. Damit können
sie sich auch entsprechend vorbereiten und ihre Workshops und Beiträge
möglichst barrierearm gestalten. Zum Beispiel können Präsentationen und
Materialien im Voraus den Teilnehmenden zugesendet werden. So können
Teilnehmende auch Bildbeschreibungen für relevante Grafiken erhalten.
- Werden bei vorab gefilmten Grußwörtern und Videos Untertitel eingeblendet.
- Wird zum Beispiel durch das Präsidium auf einen möglichst ruhigen
Hintergrund mit wenig Nebengeräuschen geachtet. Dies ist für Menschen mit
Hörbehinderungen und auch bei chronischen Kopfschmerzen förderlich.
- Werden Zeitgrenzen wie „Veranstaltung endet spätestens…“ gesetzt und auch
möglichst eingehalten. Dies ist besonders für neurodivergente Personen und
Personen mit Assistenz relevant.
- Sollen visuell dargebotene Informationen wie zum Beispiel Präsentationen
und Anträge im Vorhinein möglichst zur Verfügung stehen. Falls dies nicht
möglich ist, müssen relevante Details akustisch dargeboten werden. Das ist
wichtig für zum Beispiel sehbehinderte Menschen.
- Soll eine Dolmetschung für Gebärdensprache oder Schriftdolmetschung per
Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Diese soll ab der Einladung
angefragt werden können.Mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung muss die
Anfrage eingegangen sein.
- Wird auf Rückzugsorte geachtet. Hiervon profitieren zum Beispiel
neurodivergente und / oder psychisch kranke Personen.
- Wird, falls eine Übernachtung vorgesehen ist, im Vorhinein abgefragt,
welche Schlafmöglichkeiten benötigt werden.
- Muss der Zugang zum Mikrofon barrierearm sein.
- Soll es für Menschen mit Behinderung möglich sein, zusätzliche Redezeit zu
beantragen. Dies kann vorab geschehen oder beim Präsidium gestellt werden.
Das wird in der Zeitplanung beachtet. Dies ist zum Beispiel wichtig für
Menschen mit Sprachstörungen.
- Wird bei der Verpflegung auf Beschilderung geachtet, zum Beispiel für
Allergene im Essen, wo es durch die GJ Bremen möglich ist.
- Gibt es eine Ansprechperson für Barrierefreiheit im Vorbereitungs- und
Planungsteam und während der Veranstaltung, der*die als solche*r zu Beginn
kenntlich gemacht wird.
Auf Social Media:
- Soll einfache Sprache verwendet werden.
- Sollen Abkürzungen vermieden und bei Verwendung erklärt oder auf ein
Glossar verwiesen werden.
- Soll auf Dauer-Großschreibung oder -Fettschreibung verzichtet werden. Das
schafft Barrieren ab für Menschen, die Screenreader nutzen.
- Wird eine serifenlose, klare Schrift gewählt.
- Wird auf hinreichende Kontraste, Schriftgrößen und Farbwahl geachtet, weil
zum Beispiel Rot und Grün eine Barriere für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche
sein können.
- Werden sämtliche Bilder auf allen Plattformen, darunter Instagram,
Telegram, Signal, und in Mails mit Bildbeschreibungen versehen, die alle
relevanten Informationen enthalten.
- Werden Videos mit Bildunterschriften versehen.
- Sollen Ironie durch /Ironie und Redewendungen durch /rw markiert werden.
- Werden Content Notes gesetzt.
Content Notes werden durch CN gekennzeichnet und bei konkreter Darstellung und
Beschreibung von möglicherweise retraumatisierenden Ereignissen oder
möglicherweise sensiblen Inhalten verwendet, wie zum Beispiel sexualisierte
Gewalt, Rassismus und Ableismus. In Abgrenzung zu Triggerwarnungen geht es in
dem behandelten Inhalt allgemein um sensible Inhalte. Die Unterscheidung ist
hier relevant, weil Triggerwarnungen nicht falsch verwendet werden dürfen. Sonst
können Betroffene sich nicht auf Triggerwarnungen verlassen. Zwar sind Content
Notes oft unvollständig, aber sie sind zumindest eine Unterstützung.
